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Zusammen e.V.

Der Verein „Zusammen“ – Für eine gute und starke Nachbarschaft!
Gute Nachbarschaft heisst:

▪ Keiner bleibt allein!
▪ Respektvolles und Freundliches Miteinander
▪ Hilfsbereitschaft
▪ Feste feiern, sich austauschen und sich kümmern
▪ Voneinander lernen

Starke Nachbarschaft heisst:
▪ Wir helfen uns gegenseitig
▪ Wir stehen zusammen, wenn es um unsere Interessen und Rechte geht
▪ Wir organisieren uns Dinge, die wir alle brauchen und gemeinsam nutzen: wie z.B. für gemeinsame Feste, für einfache Reparaturen, für Kinder und Jugendliche und ähnliches.

Unser Verein Zusammen e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, in den Wohnvierteln die Nachbarn zusammenzubringen. Das Ziel ist, dass in den Wohnvierteln Nachbarschaftsräte entstehen – von den Nachbarn für die Nachbarn. Die Nachbarschaftsräte sollen demokratisch, transparent und unabhängig von Ämter, Behörden und Profitinteressen sein.

Die Mehrheit der Menschen in einem Land, in einer Stadt und deshalb auch in der Nachbarschaft hat sehr ähnliche Bedürfnisse wie höhere Löhne, gute Wohnung, Gesundheit und Frieden. Wir wollen mit einer Stimme sprechen und uns weder spalten, noch gegeneinander ausspielen lassen.

Wie funktioniert das?
▪ Wir packen alle mit an – je nach Fähigkeiten, Kenntnissen und Möglichkeiten.
▪ Jeder bringt sich ein – mit Ideen, Vorstellungen und Lösungsansätzen
▪ Jeder zahlt einen, wenn auch nur kleinen Beitrag, um den Verein zu finanzieren
 
Was hat der Verein?
▪ Langjährige Erfahrung in der gegenseitigen Hilfe
▪ Wissen in Bereichen wie Sozialrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht … und vieles mehr.
▪ Engagierte Mitglieder
▪ Finanzielle und materielle Möglichkeiten für Vereinsaktivitäten aus unseren Mitgliedsbeiträgen
 
Grundregeln des Vereins:
▪ Mitgliedschaft im Verein
▪ Aktivität:Mitdenken, Mitmachen, Mitentscheiden!
▪ Respekt und solidarisches Miteinander – „Keine Toleranz für Intoleranz“
▪ Unabhängigkeit von Staat, Institutionen, Organisationen und Parteien
 
Du willst mehr erfahren?
info@zusammen-ev.de
www.zusammen-ev.de

Was ändert sich für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld zum 1.1.2024?

Die Koordinationsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hat verschiedene Änderungen zusammengestellt, die für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld interessant und wichtig sind. Das betrifft z. B. neue Regelsätze im Bürgergeld und bei der Sozialhilfe und den Leistungen der Grundsicherung für Ältere und dauerhaft Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII sowie beim Mindestlohn und der Minijobgrenze.

Was ändert sich für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld zum 1.1.2024? 

1.) Die Regelsätze steigen zum 1.1.2024: 

Wer Anspruch Bürgergeld nach dem SGB II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII hat, bekommt ab Januar 2024 in Folge des starken Preisanstiegs der letzten Zeit mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann z. B. 563  Euro im Monat – etwa 2,03 Euro am Tag mehr.  

Das sind die für 2024 gültigen Regelbedarfe: 

Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro (+ 61 Euro) Regelbedarfsstufe 1 
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 506 Euro (+ 55 Euro) Regelbedarfsstufe 2 
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 451 Euro (+ 49 Euro) Regelbedarfsstufe 3 
Nicht erwerbstätige Erwachsene unter      25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 Euro (+ 49 Euro) Regelbedarfsstufe 3 
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro (+51 Euro) Regelbedarfsstufe 4 
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro (+ 42 Euro) Regelbedarfsstufe 5 
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro (+ 39 Euro) Regelbedarfsstufe 6 

Die höheren Regelsätze wirken sich außerdem steigernd auf das steuerliche Existenzminimum für alle Erwerbstätigen aus, so dass diese weniger Einkommenssteuern zahlen müssen. Für die Zukunft soll ferner bei den Regelsätzen der jeweils aktuelle Preisanstieg eher berücksichtigt werden als bisher.  

Aber: Nach Auffassung des Bündnisses „AufRecht bestehen“, an dem auch die KOS beteiligt ist, ist        z. B. der Regelbedarf für Alleinstehende aufgrund politisch motivierter Kürzungen viel zu gering. Auch der paritätische Wohlfahrtsverband hat Ende des Jahres 2023 berechnet, dass ein armutsfester Regelbedarf für Alleinstehende zurzeit im Monat bei 813 Euro plus gesonderter Übernahme der Stromkosten liegen müsste. 

 2.)  Ausgewählte wichtige Mehrbedarfszuschläge SGB II/ XII, die aufgrund der Regelsatzerhöhung ab dem 1.1.2024 auch höher ausfallen: 

 In Prozent vom persönlichen Regelsatz Bei einem Regelsatz für Alleinstehende in Höhe von 563 € sind das 
Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche (bis Ende des Monats der Entbindung)  17%  95,71 Euro 
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren  36%   202,68 Euro 
Alleinerziehende mit mehr als drei Kindern 12% je Kind,   höchstens 60% 67,56 Euro je Kind (338 Euro höchstens) 
Nicht-Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ oder „aG“  35%  197,05 Euro 
Behinderte Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Teilhabe am    Arbeitsleben erhalten (§ 112 SGB IX)  17%  95,71 Euro 

(Die Auflistung der Mehrbedarfe ist nicht abschließend). 

3.) Drohende Änderungen beim Bürgergeld im Laufe des nächsten Jahres

Im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition hat sich diese darauf geeinigt, auch bei Sozialleistungen im Rahmen von ca. 1,5 Mrd. Euro zu sparen. In Pressemeldungen (z. B. auf Zeit online) ist davon die Rede, dass dies z. B. eine Verschärfung der Sanktionsregelungen und Einsparungen beim „Bürgergeldbonus“ für Menschen in bestimmten Maßnahmen bedeuten könnte, der im Jahr 2023 gerade erst neu eingeführt wurde. Genaueres ist dazu aber noch nicht bekannt.

4.) Bildung und Teilhabe: 

Für Haushalte mit Kindern in Schule und Ausbildung und im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Kinderzuschlag und Wohngeld erhöht sich die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Pauschale wird insgesamt von derzeit 174 Euro auf 195 Euro im Jahr erhöht. Davon zahlt das Jobcenter oder das Sozialamt zunächst 65 Euro für das Anfang 2023 beginnende zweite Schulhalbjahr und sodann 130 Euro für das darauf im Sommer 2023 folgende erste Halbjahr des folgenden Schuljahres. 

5.) Kindergeld: 

Das Kindergeld wird nicht erhöht. Es bleibt 2024 bei monatlich 250 Euro Kindergeld je Kind. 

6.) Wohngeld: 

Die Höhe des Wohngeldes ändert sich zum 1.1.2024 zunächst nicht. Die letzte Reform  ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten. 

7.) Kinderzuschlag: 

Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag erhöht sich zum 1.1.2024 auf 292 Euro je Kind. Im Jahr 2023 lag er noch 42 Euro niedriger.

8.) Unterhalt 

Kindesunterhalt und Selbstbehalte sollen im Jahr 2024 erhöht werden.  Denn die „Düsseldorfer Tabelle“, eine von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ausgearbeitete Richtlinie für Unterhaltsrecht und Unterhaltszahlungen, wird dann wohl aktualisiert. Kinder von einem von ihnen getrennt lebenden Elternteil bekommen wahrscheinlich mehr Unterhalt, weil neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt gelten sollen. Die voraussichtlichen neuen Sätze finden sich hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesseldorfer-tabelle-2024-217852.html

 

 9.)  Arbeitslosengeld und andere Leistungen nach SGB III: 

Aktuell sind keine bedeutsamen Veränderungen bekannt, die zum1.1.2024 in Kraft treten. 

10.) Mindestlohn:

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. 2025 wird er erneut angehoben – dann auf 12,82 Euro pro Stunde

11.) Geringfügigkeitsgrenze in den Sozialversicherungen

Die Minijob-Grenze steigt ab Januar 2024 auf 538 Euro, also 18 Euro mehr im Monat.

12.) Steuerrecht 

Der steuerliche Grundfreibetrag, der vollständig von einer Besteuerung ausgenommen wird, steigt im Jahr 2024 aufgrund der Erhöhung der damit verschränkten Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe 

deutlich an. Für ein steuerpflichtiges Einkommen von bis zu 11.604 Euro im Jahr muss dann keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden.  

13.) Verschiedene wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung: 

  • Bezugsgröße: Die Bezugsgröße West wird von 3.395 Euro auf 3.535 Euro im Monat erhöht. Die Bezugsgröße Ost steigt von 3.290 Euro auf 3.465 Euro.
  • Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu deren Obergrenze Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen, steigt:

– In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 7.550 Euro/Monat im Westen. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 7.450 Euro/Monat.  

– Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2024 auf 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich. 

Die aktuellen Beitragshöhen in der Sozialversicherung finden sich z. B. hier: 

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/sv-rechengroessen-2024-2158154

Satzung

Neufassung, beschlossen am 08.12.2019.
Eingetragen im Vereinsregister am 10.12.2019.

Name und Sitz des Vereins

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt „Zusammen“. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

Zweck und Ziel des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die gegenseitige Hilfe.

Prinzipien des Vereins
Unabhängigkeit von Staat, Institutionen, Parteien und Organisationen.Aktivität der Mitglieder: Mitdenken, Mitmachen, Mitentscheiden.Solidarisches Miteinander und Hilfsbereitschaft.

Mitgliedschaft
Jeder kann Mitglied werden, der die Prinzipien des Vereins akzeptiert und anerkennt.Jedes Mitglied zahlt einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung des Vereins.Jedes Mitglied übernimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Aufgabe.Ein Austritt kann jederzeit und mit sofortiger Wirkung erfolgen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Vorstand.Die Mitgliedschaft kann aufgrund von Verstößen gegen die Prinzipien des Vereins oder Verletzung der Pflichten vom Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ausgesetzt werden. Gegen diese Entscheidung kann auf der Mitgliederversammlung Widerspruch eingelegt werden. Das Mitglied hat das Recht sich auf der Versammlung zur Sache zu äußern. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss oder den Verbleib.

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, kann zu außerordentlichen Versammlungen vom Vorstand eingeladen werden.Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder muss der Vorstand zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen.Zu einer Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen eingeladen werden.
Entscheidungen der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Beschlüsse der Versammlung werden protokollarisch festgehalten und sind für jedes Mitglied einsehbar. Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollanten unterschrieben.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse zwischen den Mitgliederversammlungen und ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten. 

Kein Test für ein schwer krankes Kind

Über die Schwierigkeit eines Mitglieds, einen Coronatest für seine kleine Tochter zu bekommen

Ein Mitglied unseres Vereins wurde Ende März krank. Da seine kleine Tochter eine schwere Stoffwechselkrankheit hat, wollte er unbedingt auf Corona getestet werden, um sie nicht zu gefährden.
Es folgte eine Odyssee. Der Hausarzt lehnte ab, die Hotline 116117 lehnte ab. Sein Zustand verschlechterte sich. Er rief den Rettungsdienst, der ihn schließlich in ein Krankenhaus einlieferte, wo er positiv auf Corona getestet wurde und mit relativ schwerem Verlauf 10 Tage stationär behandelt wurde. Seitdem versucht er, einen Test für seine Familie und vor allem seine kleine Tochter zu bekommen. Aber auch das Gesundheitsamt, an das wir uns im Auftrag des Mitglieds als Verein gewendet hatten, lehnt ab, da es keine medizinischen Hinweise gebe und psychologische Sorgen nicht ausreichen würden.
Wir haben in einem Bericht die Ereignisse und die Aussagen der Behörden geschildert. Er sagt auch etwas über die Testlage und das Verfahren der Behörden aus.

Der Bericht:
Unser Mitglied bekam Ende März Husten, Fieber und Durchfall. Der Hausarzt verschrieb Antibiotika und lehnte einen Corona-Test ab. Als die Symptome nicht besser wurden und unser Mitglied sehr geschwächt war, rief er bei der Corona-Hotline 116117 an, um getestet zu werden. Doch auch dort wurde ein Test abgelehnt, er würde nur getestet, wenn er Symptome und Kontakt zu einem positiv Getesteten gehabt hätte. Die Sorge unseres Mitglieds war sehr groß, weil seine kleine Tochter eine schwere chronische Krankheit hat – Glykogenose Typ 1b.

Diese Krankheit bringt ein geschwächtes Immunsystem mit sich. Das ist auch der Grund, warum der Vater getestet werden wollte. Er hatte sich sofort nachdem er krank wurde, in der Wohnung von seiner Familie isoliert. Dennoch wurde er weder getestet, noch irgendwie versorgt oder beraten. Er entschloss sich, den Notruf 112 zu wählen. Der Rettungsdienst verwies ihn zunächst auf die Hotline 116117. Nachdem er berichtet hatte, dass er dort abgewiesen worden ist, schwiegen die Sanitäter betreten und brachten ihn ins Krankenhaus.

Dort wurde er mit einem positiven Ergebnis auf Corona behandelt. Er blieb 11 Tage im Krankenhaus mit einem relativ schweren Verlauf.  Dann wollten ihn die Ärzte entlassen, weil er genesen sei. Das Ergebnis des letzten Tests lag aber noch nicht vor. Der Familienvater wollte nicht entlassen werden, weil er seine Tochter nicht einem Ansteckungsrisiko aussetzen wollte, was er den Ärzten auch mitteilte. Die Ärzte entließen ihn trotzdem. Das Gesundheitsamt ordnete eine Quarantäne an, die solange eingehalten werden solle, bis der Patient nicht mehr ansteckungsfähig sei. Das Ergebnis des Tests war dann weder negativ noch positiv. Damit war für unser Mitglied eine schlimme Situation eingetreten, weil er mit seiner Tochter in einer Wohnung leben musste und dass obwohl er noch ansteckend sein könnte. Er begab sich in ein Zimmer und gab seiner Frau Bescheid, wenn er das Zimmer verlassen wollte, damit die Tochter nicht in seine Nähe kommt. Aber die ganze Familie  wurde nicht getestet, obwohl sein Neffe, der in der gemeinsamen Wohnung lebt, ebenfalls Fieber hatte. Die Sorgen der Familie sind groß.

Der Hausarzt und die Hotline 116117 lehnten Tests ab, weil keine Symptome vorliegen würden. Dann kontaktierte er seinen Verein mit der Bitte, ihm zu helfen.

Wir kontaktierten das Gesundheitsamt, das zwar über die Erkrankung der Tochter informiert war, aber keinen Anlass sah, sich darum zu kümmern.

Das Telefonat mit einer Ärztin des Gesundheitsamts ergab, dass es angeblich keinen Grund zur Sorge gebe, weil der Vater nicht mehr ansteckend sei. Wenn dann müsse er die Tochter zu Beginn der Erkrankung angesteckt haben. Wenn diese in der Zwischenzeit keine Symptome gezeigt habe, sei sie gesund. Die Ärztin wies auch darauf hin, dass es nicht weiter schlimm sei, dass der Test vor der Entlassung nicht negativ gewesen sei. Denn diese Tests seien ohnehin nicht aussagekräftig, da bei Abnahme der Viruslast andere Tests vorgenommen werden müssten, die aber sehr aufwändig und teuer seien.

Die Annahme, dass nach 14 Tagen kein Ansteckungsrisiko mehr vorliege, speise sich aber aus Erfahrungen. Tests während des Krankenhausaufenthalts hätten gezeigt, dass die Viruslast abgenommen habe. Allerdings sei die Datenbasis, auf der diese Annahmen beruhen, sehr dünn, weil es noch zu wenige Erfahrungen mit dem Virus gebe. Den weiteren Umgang mit den Infizierten überlasse das Robert-Koch-Institut den Gesundheitsämtern.

Laut Gesundheitsamt sei es jetzt aber vielleicht einfacher, einen Test machen zu lassen, da sich die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts wöchentlich ändern würden und am Anfang sehr eingeschränkt waren, weil zu wenige Testkapazitäten vorhanden waren. Nun gäbe es mehr Labore, die testen, deshalb könnten auch Personen getestet werden, die nur Kontakt zu einem Infizierten hatten oder nur Symptome haben. Auf unsere Frage hin, ob es denn nicht ein Risiko sei, dem Menschen ausgesetzt werden, wenn nicht klar ist, ob sie noch ansteckend sind, äußerte die Ärztin vom Gesundheitsamt, dann müssten sie sich auf die Zeil stellen und alle testen.

Eine erneute Anfrage, warum denn ein Test für die Tochter nicht vom Gesundheitsamt veranlasst werden könne, wurden wir auf den Hausarzt und die Hotline 116117 verwiesen. Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung ist aber ein eindeutiger Hinweis auf das Gesundheitsamt, das einen Test veranlassen kann. Auf Nachfrage äußerte sich die Ärztin, dass keine medizinische Induktion (Hinweis) vorliege, weil es keine Symptome gebe. Das Gesundheitsamt könne nicht auf psychische Sorgen reagieren und Tests machen lassen, sondern müsse sich an die Richtlinien halten. Sonst würde ihnen der Laden um die Ohren fliegen. Die Familie solle sich an die Testcenter oder den Hausarzt wenden. Oder direkt zu den Testcentern am Uniklinikum oder Bürgerhospital gehen.

Der Vater will aber nicht zu den Testcentern direkt gehen, weil er befürchtet, dass dort aufgrund hohen Menschenaufkommens eine Ansteckungsgefahr droht. Seine Tochter wird im Klinikum aufgrund ihrer Erkrankung immer in einem Einzelzimmer untergebracht und behandelt.

Also telefonierte die Familie. Der Hausarzt lehnte einen Test und eine Überweisung ab, die Hotline 116117 verwies auf den Hausarzt. Das Uniklinikum, wo die Tochter auch regelmäßig in Behandlung ist, verwies sie ebenfalls darauf, das Testcenter direkt aufzusuchen.

Nun wird die Familie wenn die Quarantäne des Vaters beendet ist, zum Testcenter gehen. Dort wird sie eventuell einen Termin bekommen und dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Test.

Sind die „psychischen Sorgen“, wie die Ärztin des Gesundheitsamts sagte, unbegründet? Hat sie nicht selbst bestätigt, dass die Annahmen bezüglich des Virus auf sehr dünner Datenbasis gemacht würden, weil es zu wenig Erfahrung mit diesem Virus gibt? Hat sie nicht selbst zugstanden, dass es effektivere Tests gibt, diese aber zu aufwändig – ergo zu teuer sind? Dass die staatliche Behörde RKI zunächst kaum Tests empfohlen hatte aus einem einzigen Grund, nämlich dem, dass nicht genug Kapazitäten vorhanden waren/sind, also nicht aus medizinischen Gründen. Welche medizinischen Gründe sprechen also gegen einen Test dieser Familie, dieses Kindes? Keine. Es sind „nur“ gesellschaftliche. Nämlich die, dass die Regierung es nicht für nötig empfunden hat, rechtzeitig ausreichend Tests zur Verfügung zu stellen. Welche medizinischen Gründe sprechen für einen Test? Viele, denn ein Risiko ausschließen wollte auch die Ärztin des Gesundheitsamts nicht, nur dass sie die Annahme, das Risiko sei klein als Tatsache behauptet hat.

Zeigt nicht allein der Umstand, wie kompliziert ist, sich testen zu lassen, dass die Behörden viele Menschen in Sorgen lassen und dem Risiko aussetzen? Wie kann es sein, dass Hausärzte, die Kassenärztliche Vereinigung und das Gesundheitsamt nicht dafür sorgen, dass es mehr Tests gibt, sondern dafür sorgen, dass wir akzeptieren, nicht getestet zu werden?

Die Regierung appelliert oft an unsere Verantwortung. Aber wer übernimmt hier Verantwortung? Hat der Familienvater nicht voll verantwortlich gehandelt, als er den Notruf gewählt hat, damit er als Kranker nicht mehr mit seiner Tochter in einer Wohnung ist? Hat er nicht verantwortlich gehandelt, als er sich in sein Zimmer einschließen ließ, um sie nicht zu gefährden? Hat das Gesundheitsamt verantwortlich gehandelt, als es einen Test der Tochter verweigerte? Hat die Regierung verantwortlich gehandelt, als sie empfahl, man solle zu Hause bleiben, auch wenn man krank ist und auch wenn man positiv getestet ist? Wir können uns langsam erklären, warum die Krankenhäuser angeblich nicht überlastet sind.

Die Familie unternimmt alles, um das Leben der kleinen Tochter zu schützen und wird dabei vor große Probleme gestellt.

Sie ist die jüngste Tochter der Familie, und alle versuchen ihr ein schönes Leben trotz der Krankheit zu ermöglichen. Die Eltern wissen, wie es ist ein Kind zu verlieren. In Afghanistan, ihrem Heimatland, starb eine Tochter in den Armen des Vaters, als er sie zum weit entfernten Krankenhaus bringen wollte, weil sie krank geworden war.

Unsere Forderungen

Die Corona-Pandemie trifft die arbeitende und arme Bevölkerung besonders hart. Viele Menschen, die sowieso schon prekäre Jobs haben, sind jetzt auf das Geld vom Staat angewiesen. Doch wie wir schon wissen, reicht das nicht aus um das Leben einer Familie zu finanzieren. Gerade jetzt sind auch die Kinder viel zuhause und müssen ernährt werden. Das Essen in der Schule und der Kita fällt weg, muss also zuhause finanziert werden. Projekte wie die Tafel haben geschlossen oder nur eingeschränkte Angebote, was die Situation noch weiter verschärft. Das hat sich auch nicht geändert seit viele Politiker schnelle Hilfe versprechen. Diese “Hilfe” kommt bei uns nicht an. 

Wir schließen uns den Forderungen von Tacheles und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen an:

  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100% durch die Arbeitgeber
  • ALGI erhöhen 
  • 500€ Extra-Zahlung vom Jobcenter für die Corona-Zeit
  • Erhöhung des Regelsatzes um 100€
  • Rückzahlung des Essensgeldes von Schulen und Kitas
  • Miete für die Zeit der Krise aussetzen. Trotz Schutz vor Kündigung, sind die Leute vor das Problem gestellt, dass sie die Miete später nachzahlen sollen
  • Menschenwürdige Unterbringung von Wohnungslosen! Für Wohnungslose ist #stayhome unmöglich. Sie müssen ebenfalls staatliche finanzielle Hilfe bekommen. Hotels sind zurzeit leer, sie könnten Wohnungslose aufnehmen. 
  • Alle Geflüchteten, sowohl in Lagern an der EU-Außengrenze als auch hier in Deutschland, aus den Lagern evakuieren und ebenfalls menschenwürdig unterbringen. 

Wir begrüßen es, dass Ver.di diese Forderungen ebenfalls weitgehend aufgestellt hat. Die Forderung der Einmalzahlung von 500,- € entspricht der Notwendigkeit, die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Schließen wir uns zusammen, um diese Forderungen durchzusetzen. Die Lasten der Krise sollen nicht auf unsere Schultern abgeladen werden! 

Hier die Forderungen von Tacheles, der Koordinierungsstelle und von Ver.di:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2626/
https://www.erwerbslos.de
https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++9ca3b9c0-73f9-11ea-9216-525400f67940

Informationen

Hier Tipps des Deutschen Gewerkschaftsbunds rund um Arbeitsrecht:
https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Wichtig ist: Unterschreibt keine Aufhebungsverträge!

Wenn ihr euch arbeitslos melden müsst:
Die Agentur für Arbeit soll man anrufen. Allerdings sind die Leitungen überlastet. Erreichbar zu diesen Zeiten:
Mo – Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 oder
Mo – Do von 8:00 – 16:00 Uhr und
Fr von 8:00 – 12:00 Uhr unter 069 21711001


Hier Informationen der Jobcenter:
https://www.jc-frankfurt.de/Wir-ueber-uns/Presse/keine-vorsprachen-moeglich-jobcenter-ist-weiter-fuer-kundinnen-und-kunden-da

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Wenn ihr einen formlosen Antrag auf Weiterbewilligung des ALG II stellen wollt: Hier ein Vordruck. Den könnt ihr ausfüllen und mit eurer BG-Nummer an das Jobcenter schicken.
Vielleicht klappt es. Da muss man trotzdem hinterher sein.

Formloser Weiterbewilligungsantrag

BG-Nummer:

Antragsteller
Familienname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Wohnort:

Weitere Personen in meinem Haushalt (wenn verändert, sonst Zeile löschen)

Erzieltes Einkommen (aus Lohnarbeit, ALGI, Rente, Unterhalt, Wohngeld, BaFög, (Alle Personen, die welches erzielen)
(Arbeitseinkommen:
Name der Person:
Name und Anschrift des Arbeitgebers:)
(Kindergeld: Kindergeldbescheid anfügen)

Kosten für Unterkunft und Heizung:

Eingetretene Änderungen:


Informationen für Beschäftigte

Die Informationslage für Beschäftigte ist immer noch sehr unklar.
In jedem Fall sollten alle darauf achten und einfordern, dass Hygiene- und Abstandsregeln im Betrieb eingehalten werden. Es geht um die eigene Gefährdung und die von anderen.

Hier gibt es einige Informationen:
verdi:
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++37f4d360-58b0-11ea-8408-525400b665de
DGB:
https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Informationen von Jobcenter und Bundesagentur

TERMINE FINDEN NICHT STATT – ANTRÄGE SOLLEN WEITER BEARBEITET WERDEN —

INFORMATIONEN ZUR GEGENSEITIGEN HILFE VON ZUSAMMEN E.V. FOLGEN —

Mitteilung der Bundesagentur:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. 

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen. 

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen. 

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle. 

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung 

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie: 
– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren. 

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.  

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Weihnachtsgeld futsch

Bericht eines Mitglieds von Zusammen e.V.
Ich habe einen Teilzeitjob. Leider reicht dort das Gehalt nicht aus, um meinen Sohn und mich finanziell abzusichern.  Deshalb beanspruche ich zusätzlich Leistungen vom Jobcenter zur Aufstockung. Es ist schon schlimm genug, dass ein Lohn so gering sein darf, dass noch zusätzlich Hilfe gebraucht wird. Doch leider wird man dafür noch zusätzlich bestraft. 

Im November bekommen wir auf der Arbeit sogenanntes “Sondergeld”, welches auch Weihnachtsgeld genannt wird. Das Jobcenter will mir nun wie jedes Jahr dieses Sondergeld von meinen Leistungen abziehen. Ich finde das ungerecht und diskriminierend, da auch mein Sohn gerne wie viele andere Kinder zur Weihnachtszeit einen Ausflug machen oder Geschenke haben möchte. Ohne das Weihnachtsgeld wird es schwer sein, etwas an Weihnachten zu machen. Diese Ungerechtigkeiten betreffen sehr viele Leute, die Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben. Ich weiß aber auch, dass das Problem nicht dadurch gelöst werden kann, dass das Jobcenter mehr Geld zum Lohn dazu gibt. Denn davon haben vor allem die Unternehmen etwas, die dann Löhne sparen können. Die Lösung kann nur sein, dass die Löhne steigen und zwar auf eine Höhe, von der man leben kann. Ich wünsche uns allen schöne Weihnachten und vielleicht werfen wir in der Adventszeit einen Blick nach Frankreich, wo gerade fleißig gegen die geplante Rentenkürzung gestreikt wird. Wär doch auch mal was für hier. Dann wird es auch was mit den höheren Löhnen.

Polizei entreißt Kinder von Roma-Familie

Am Abend des 5. Dezember um zirka 18:30 wurden Mitglieder unseres Vereins und andere Passanten Zeugen einer unfassbaren Situation in der B-Ebene der Hauptwache:

Polizisten entrissen einer armen Roma-Familie ihre Kinder, schleppten und schleiften sie die Treppen hoch. Die Familienmitglieder wurden mit Gewalt zurückgehalten, die Kinder schrien und versuchten sich von der Polizei loszumachen. Die Frauen und Männer schrien und riefen um Hilfe, die Rufe “Kinder Kinder” oder “Schmerz Schmerz” waren zu hören.

Auf unsere Nachfrage sagte ein Polizist, dass es sich dabei um eine Maßnahme des Jugendamtes handele, weil es zu kalt für die Kinder sei und sie nicht draussen bleiben könnten.

Es gibt keinerlei Hilfe für diese Familien und man nimmt ihnen auch noch die Kinder weg. Damit ist der Familie in keinster Weise geholfen. Viel eher müsste es in einem reichen Land wie Deutschland möglich gemacht werden, dass niemand auf der Straße schlafen muss.

Wir versuchten dann ein Gespräch mit den Familienmitgliedern aufzunehmen und stellten fest, dass sie überhaupt kein Deutsch sprechen. Sie sind Roma aus der Slowakei. Es stellte sich auch heraus, dass sie über diese Aktion überhaupt nicht informiert wurden und nicht wussten, warum und wer ihnen die Kinder weggenommen hat. Während ein Teil der Familie in der B-Ebene abwartete, waren der Vater und die Mutter im Büro der Stadtpolizei. Wir gehen davon aus, dass auch hier kein Übersetzer eingesetzt wurde. Der Vater hatte lediglich eine Nummer und eine Adresse auf einer Visitenkarte der VGF gekritzelt bekommen. Das war die Nummer des Jugendamtes in der Eschersheimer Landstraße, wie wir später herausfanden, denn auf der Visitenkarte waren keinerlei weitere Informationen zu finden. Während wir mit einzelnen Familienmitgliedern redeten, weinten und schrien andere Familienmitglieder weiter um Hilfe. Über die Verzweiflung der Familie, der gerade die Kinder entrissen wurden, lachten teilweise die noch anwesenden Polizisten. Insgesamt verbreitete die Polizei eine bedrohliche Stimmung.  

Wir fragen uns wie verroht es eigentlich innerhalb der Polizei zugeht? Spätestens nach den Vorfällen (“NSU 2.0”) im ersten Revier müsste man doch wenigstens in der Öffentlichkeit etwas Zurückhaltung üben. Andere Passanten blieben während des ganzen Geschehens auch stehen und waren teilweise sehr betroffen von der Situation. Ein einzelner Passant jedoch, offensichtlich gut situiert, stellte sich als selbsternannter Ordnungshüter heraus und griff aus dem heiteren Nichts eine Frau tätlich an, die die Situation filmen wollte. Ihn störte anscheinend nicht die menschenunwürdige Behandlung der Familie. Dass jemand anderes sich daran stört und dokumentiert schien ihm Grund genug dafür Gewalt anzuwenden. Wir sind froh, dass die Menschen mit Mitgefühl in der Mehrzahl waren. Aber es zeigt uns auch, dass es leider immer mehr Menschen mit tiefsitzenden Vorurteilen gibt, die bereit sind ihren Hass in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Wir fragen uns, ob das wovon wir gestern Zeugen wurden, gängige Praxis in Frankfurt am Main ist. Uns ist von informierter Seite nun mitgeteilt worden, dass das kein Einzelfall sei. Das Jugendamt nimmt die Kinder unter dem Vorwand der Kindeswohlgefährdung weg, um dann den Familien Tickets zur Rückreise in die Heimat anzubieten. Wenn sie das annehmen, bekommen sie die Kinder zurück. Wenn sich das wirklich so zutragen sollte, dann ist  das nichts anderes als eine brutale Erpressung durch den Staat. Mit der Sorge um das Kindeswohl hat das nichts zu tun, denn in osteuropäischen Ländern erwartet sie keine bessere Situation als in Deutschland. Es zeigt klar das man Sinti und Roma am liebsten einfach los werden möchte.

Zum Hintergrund:

Roma in der Slowakei leben in bitterer Armut und sind von massiven Übergriffen durch Neonazis betroffen. Ihre Hütten werden in Brand gesteckt, ihre Siedlungen angegriffen. Zahlreiche Roma wurden bereits ermordet. Das ist in fast allen osteuropäischen Staaten nach dem Niedergang des Sozialismus der Fall. Roma finden in der Regel keine Arbeit. Deswegen kommen sie nach Deutschland. Hier werden sie ebenfalls ausgegrenzt und landen auf der Straße. Im kalten Winter suchen sie sich warme  Schlafplätze, wie in der B-Ebene. Das ist der Stadt ein Dorn im Auge, da es nicht zur weihnachtlichen Stimmung auf der Hauptwache passt. Statt den Leuten eine menschenwürdige Unterbringung zu bieten, vertreibt man sie weiter aus der Innenstadt. 

Betrachtet man die lange Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma und Sinti, dann ist es wie ein Teufelskreis: um zu überleben, müssen sie sich in der ihnen feindlich gegenüber stehenden Gesellschaft behaupten, deshalb entwickeln sie einen harten Umgang mit ihrer Umgebung. Die einzige Möglichkeit aus dieser Situation herauszukommen, ist es dass wir gemeinsam dafür kämpfen, dass die Ausgrenzung beendet wird und ein menschenwürdiges Leben für Roma und Sinti ermöglicht wird ohne ihnen die Würde und die Eigenständigkeit zu nehmen. Dazu gehört mindestens ein Dach über dem Kopf und eine Sozialversorgung.