Satzung

Neufassung, beschlossen am 08.12.2019.
Eingetragen im Vereinsregister am 10.12.2019.

Name und Sitz des Vereins

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt „Zusammen“. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

Zweck und Ziel des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die gegenseitige Hilfe.

Prinzipien des Vereins
Unabhängigkeit von Staat, Institutionen, Parteien und Organisationen.Aktivität der Mitglieder: Mitdenken, Mitmachen, Mitentscheiden.Solidarisches Miteinander und Hilfsbereitschaft.

Mitgliedschaft
Jeder kann Mitglied werden, der die Prinzipien des Vereins akzeptiert und anerkennt.Jedes Mitglied zahlt einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung des Vereins.Jedes Mitglied übernimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Aufgabe.Ein Austritt kann jederzeit und mit sofortiger Wirkung erfolgen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Vorstand.Die Mitgliedschaft kann aufgrund von Verstößen gegen die Prinzipien des Vereins oder Verletzung der Pflichten vom Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ausgesetzt werden. Gegen diese Entscheidung kann auf der Mitgliederversammlung Widerspruch eingelegt werden. Das Mitglied hat das Recht sich auf der Versammlung zur Sache zu äußern. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss oder den Verbleib.

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, kann zu außerordentlichen Versammlungen vom Vorstand eingeladen werden.Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder muss der Vorstand zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen.Zu einer Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen eingeladen werden.
Entscheidungen der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Beschlüsse der Versammlung werden protokollarisch festgehalten und sind für jedes Mitglied einsehbar. Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollanten unterschrieben.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse zwischen den Mitgliederversammlungen und ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.