Arbeiten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?

Heute mal zwei Tipps aus der Beratung:
1. Bewerbungstraining vier Stunden am Tag?
2. Arbeiten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?
zu 1. Ein Mitglied sollte eine Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter unterschreiben, um an einem Bewerbungstraining teilzunehmen. Als wir ihr erklärt hatten, dass das jeden Tag 4 Stunden lang geht, hat sie laut gelacht! Sie hat zwei Kinder und Minijobs – keine Zeit für sinnlose Trainings, die eh nicht dazu führen, dass man einen gut bezahlten Job findet. 
Eingliederungsvereinbarungen muss man nicht einfach so unterschreiben. Wenn mans doch tut, kann das Jobcenter ganz einfach sanktionieren. Also erstmal mitnehmen und im Verein besprechen.

zu 2. Ein Mitglied arbeitet in einer Küche eines recht großen Unternehmens. Vollzeit und unbefristet. Aber ohne Arbeitsvertrag. Nun will der Chef ihn loswerden oder auf Minijob runterdrücken. Was tun? Prinzipiell gilt: Wer ohne Arbeitsvertrag arbeitet, hat einen unbefristeten und Vollzeit-Job….Das muss dann aber eingeklagt werden. Mal sehen, wie es weiter geht. Wir werden die Gewerkschaft NGG fragen und mit einem Anwalt sprechen.
Ach so: Klar ist, dass die Chefs das gerne so machen, damit sie einen ganz nach Belieben einsetzen können – mal Volllzeit, mal Teilzeit und das am besten für lau.

Hier der Tipp, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt:
Wenn nichts vereinbart ist, gibt es eine einfache Regel: Es gilt das, was im Gesetz steht. Der Arbeitnehmer bekommt also 24 Werktage Urlaub, darf bei den meisten Berufen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich und im Einzelfall nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, erhält den Lohn, oder das Gehalt, welches für den Beruf üblich ist, hat Anspruch auf Pausen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Sofern ein Tarifvertrag für den Arbeitnehmer anzuwenden ist, gilt dann dieser.

Wenn Deutschland eine Kneipe wäre…

 

Im letzten Jahr sind vermutlich 1 Million Menschen nach Deutschland geflohen. Deutschland hat 80 Millionen Einwohner. Das heißt, es kommen etwas mehr als 1% hinzu. Stellen wir uns eine Kneipe vor, in der 80 Menschen sind. Nun kommen 2 Menschen dazu. Was ändert sich? Wenn es eng ist, wird es wohl schon vorher zu eng gewesen sein. Wenn es nicht genug zu trinken gibt, wird es wohl schon vorher ein Problem gewesen sein und wenn die Luft schlecht ist, wird das auch nicht durch die zwei zusätzlichen Gäste verursacht worden sein.

 

Wenn wir uns Deutschland als Kneipe vorstellen, müssen wir zugeben dass es auch ohne Flüchtlinge schon Probleme in der Kneipe gab. Es gab manche Gäste, denen es sehr gut ging, die Champagner trinken konnten und das beste Essen in großen Mengen bestellen konnten. Andere Gäste dagegen mussten sich mit einem Bier und vielleicht einer Bockwurst begnügen und für manche war auch das nicht mehr drin. Die Gäste mit Champagner hatten viel Platz und es war dort angenehm, für die anderen Gäste war es dagegen eng, manche hatten nicht mal einen Stuhl und die Luft war schlecht.

 

Die beiden neuen Gäste werden als Flüchtlinge wohl eher zu den weniger gut gestellten Gästen kommen. Nun fehlen vielleicht zwei weitere Stühle und man braucht zwei Gläser mehr. Für die Champagner-Lounge ändert sich aber nichts. Wenn nun die Gäste im ärmeren Bereich der Kneipe sich gegenseitig den Schädel einhauen, freut das nur: Die Champagner-Gäste, die weiter viel Platz haben und es sich gut gehen lassen können. Sie müssen keinen Stuhl abgeben oder Platz machen oder vielleicht ein bisschen weniger bestellen. Für die anderen Gäste ändert sich aber auch nichts, da durch die Schlägerei keine neuen Stühle und nicht mehr Getränke kommen, stattdessen wird die Stimmung noch schlechter.

 

Also: Besorgen wir noch zwei Stühle und rücken zusammen.

 

Diese Probleme können wir nur angehen, wenn wir uns nicht gegenseitig den Schädel einhauen, sondern uns gegenseitig helfen und zusammen für unsere Forderungen eintreten und versuchen diese gegen die Unternehmer durchzusetzen.

 

 

 

Übertragen wir diese Situation auf zum Beispiel die Versorgung mit Wohnraum oder mit gut bezahlter Arbeit, dann trifft das auf Deutschland ganz sicher zu. Zu wenig bezahlbare Wohnungen gab es auch schon vor 2015, schlecht bezahlte Jobs ebenso und an der Kinderarmut in Deutschland sind auch nicht die Flüchtlinge schuld. Die Unternehmen haben dagegen in den letzten Jahren Rekordgewinne eingefahren und an die Aktienbesitzer Milliarden an Dividenden ausgeschüttet.

 

 

 

Die Unterbringung und Versorgung von 1 Million Menschen in ganz Deutschland dürfte eigentlich kein Problem sein. Zum Oktoberfest in München werden jedes Jahr mehr als 6 Millionen Menschen untergebracht. Am Geld kann es auch nicht liegen: Bei der Weltwirtschaftskrise wurden ganz schnell über 400 Milliarden Euro locker gemacht, um die Banken zu retten. Es ist politisch nicht gewollt.

 

 

Wer gewinnt, wenn wir uns gegeneinander ausspielen lassen?

Aktion gegen Sozialabbau und gegen die Abschiebegesetze: Donnerstag, 10.03.16, 8:00-12:00, Jobcenter Frankfurt-West, Salvador-Allende-Str. 3 Frankfurt-West

Neue Sanktionen bei Hartz IV
Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches. Sie nennt das Vorhaben „Vereinfachung“, dabei handelt es sich um eine Ausweitung der Sanktionen und der Kürzung des ALG II-Regelsatzes. Zwei Vorhaben sind besonders gefährlich: ALG II-Bezieher, die einen Job haben und diesen kündigen, müssen in Zukunft die erhöhten Leistungen, die das Jobcenter zahlen muss, zurückerstatten. Dadurch entsteht eine dauerhafte 30%-Kürzung des Regelsatzes. Es gibt aber oft gute Gründe, einen Job zu kündigen. Das Gesetz nennt es aber „sozialwidriges Verhalten“. Wir finden: Schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Entlohnung sind sozialwidriges Verhalten! Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Heizkosten nur noch bis zu einer bestimmten Höhe anzuerkennen. Wer mehr verbraucht, muss das vom Regelsatz bezahlen.

Mehr Abschiebung und Unsicherheit
Vor kurzem wurden zwei sogenannte „Asylpakete“ verabschiedet, die zu mehr Abschiebungen vor allem von sogenannten „Wirtschaftsflüchtlingen“ und einem unsicheren Aufenthalt für alle Geflüchteten führen werden und sie damit stark unter Druck setzt, alles zu tun, um doch bleiben zu können, also auch niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

Druck auf die Menschen, Druck auf die Löhne
Beides – der gesteigerte Existenzdruck auf Hartz IV-Empfänger und der Abschiebedruck auf Geflüchtete – bedroht die Lage aller abhängig Beschäftigten. Denn wenn Millionen Menschen in rechtlicher und materieller Unsicherheit sind, erhöht das die Konkurrenz und den Druck auf alle. Die weitere Absenkung des Existenzminimums übt Druck auf die Löhne aus.

Niedriglohn-Spirale Leiharbeit
Ein wichtiges Instrument, mit dem viele in der Niedriglohnspirale gehalten werden, ist die Leiharbeit, von der viele ALG II-Empfänger und auch Flüchtlinge betroffen sind. Diese Form der Ausbeutung boomt gegenwärtig und die Regierung unternimmt nichts, um sie einzuschränken.

Ausnahmen vom Mindestlohn
Die Unternehmer fordern bereits weitere Ausnahmen vom ohnehin zu geringen Mindestlohn. Sie wollen noch mehr erpressbare Niedriglohn-Arbeitskräfte. Dazu kommt es ihnen recht, wenn Flüchtlinge gegen Arbeitslose und diese gegen die „Stamm“-Belegschaften ausgespielt werden und sie nicht für ihre gemeinsamen Interessen eintreten. Ihr Spiel geht so: Arbeitslose gegen Flüchtlinge, Arbeitslose und Flüchtlinge gegen „Stammbelegschaften“ – und wer gewinnt? Die Konzerne und die Reichen.

Wir brauchen mehr Rechte und gleiche Rechte für alle! Dafür müssen wir gemeinsam vorgehen und solidarisch sein. Organisieren wir uns dort wo wir leben und arbeiten und gemeinsam mit den Geflüchteten.

Gegen Leiharbeit, gegen Sanktionen, gegen die Kürzung des Regelsatzes!
Gegen Abschiebungen und reduzierte Leistungen für Asylbewerber!
Weg mit den Ausnahmen vom Mindestlohn – Erhöhung des Mindestlohns!

Zusammen e.V. – localhost/volksbildung – info@localhost/volksbildung – Tel.: 01578-2753456

Massenunterkunft “Neckermann” schließen

Kranke Kinder, mangelhafte medizinische Versorgung, selten warmes Wasser, zu wenig Essen, viel Stress durch die Securitys: Neckermann ist für die Geflüchteten ein unerträglicher Ort. Welcome Frankfurt ist in engem Kontakt mit den Geflüchteten und hat einen offenen Brief an viele Menschenrechtsorganisationen und Institutionen geschickt. Wir fordern die Schließung und die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten. Mittlerweile hat die Frankfurter Rundschau berichtet und auch in Frankfurt-Rödelheim ist die Massenunterbringung in Fabrikhallen geplant – dort sind ebenfalls schlechte Zustände zu erwarten. Unterstützen wir die Geflüchteten in ihrem Kampf um Grundrechte – es sind auch unsere Rechte, die angegriffen werden.

Nächsten Freitag, 05.02.16 findet um 17:00 eine Veranstaltung im DGB-Haus Frankfurt statt, wo über die Zustände informiert. Weitere Infos auf www.welcome-frankfurt.de

Hungerstreik von Geflüchteten in Fechenheim

Seit Dienstag, 19.01.16 sind 300 Geflüchtete in der Fabriksporthalle in Fechenheim ind en Hungerstreik getreten. Sie wollen nicht in die Massenunterkunft im ehemaligen Neckermann-Gebäude verlegt werden. Sie haben gehärt, das dort die Zustände sehr schlecht sind.
Weitere Infos folgen. Auch auf facebook, auch auf der Welcome Frankfurt-Facebook-Seite.

Sozialgericht gegen Sozialgericht

Kein Existenzminimum für EU-Bürger: Berliner Sozialrichter hebeln übergeordentes Urteil aus
Wie wir schon befürchtet hatten, verweigern Sozialgerichte EU-Bürgern die Zahlung von Sozialhilfe und missachten das jüngste Urteil des obersten Sozialgerichts. Das Berliner Landessozialgericht hat jetzt in einem Urteil einem bulgarischen Bürger die Zahlung von Sozialhilfe verweigert. Er könne ja in sein Heimatland und dort staatliche Hilfen beantragen. Die Berliner Richter stellten sich offen gegen das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, das Anfang Dezember entschieden hatte, dass EU-Bürger zwar keinen Anspruch auf ALG II, aber Anspruch auf Sozialhilfe haben, da sie wenn ihr Aufenthalt rechtmäßig ist, auch das Recht auf ein Existenzminimum haben. Dies leiteten sie vom Bundesverfassungsgerichts-Urteil ab, dass der Regierung vorschreiben musste, dass dies für alle Menschen gelte, auch für Asylbewerber, die einen deutlich reduzierten Geldbetrag erhalten hatten. Die Berliner Richter meinten nun, die EU-Bürger könnten ja, im Gegensatz zu Asylbewerbern, in ihr Land zurückgehen.

Damit erheben sich die Sozialrichter über das eigentlich ihnen übergeordnete Bundessozialgericht und greifen dieses an. Sozialhilfe dürfe nur an Personen gezahlt werden, die nicht erwerbsfähig sind. Wer gesund ist und arbeiten kann, dürfe keine Sozialhilfe bekommen. Das BSG-Urteil sei deshalb verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Gericht hätte „die Grenze der richterlichen Gesetzesauslegung überschritten und damit das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen“. Das ist ein schwerer Vorwurf, der zugleich absurd ist. Die Frage der Gewährung eines Existenzminimums ist insgesamt umstritten und dürfte wohl kaum von einem Landesgericht entschieden werden. Die Bundesregierung hatte begonnen, es für EU-Bürger zu verweigern, die Jobcenter haben es gewissenhaft umgesetzt. Darin kann bereits ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht und nationales Recht gesehen werden. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis genehmigt. Auch dies könnte man als Übergriff werten. Das Bundessozialgericht hat diese Vorgehensweise ein bisschen relativiert. Nun geht der Streit unter den Gerichten weiter. Der Gesetzgeber – das Parlament – schweigt zu der gesamten Frage. Von ihm sind im Gegenteil sogar noch mehr Verschärfungen zu erwarten.

Eines steht fest: Die Betroffenen werden weiter entrechtet und die Rechtsunsicherheit steigt. Das Urteil des BSG wird in vielen Fällen wirkungslos bleiben, weil Sozialämter die Leistungen verweigern werden und Landessozialgerichte diese Praxis bestätigen. Für alle Lohnabhängigen zeigt sich, dass wenn es um ihre Rechte geht, nichts zählt. Wenn das Urteil des obersten Sozialgerichts nicht einmal Wirkung auf die untergeordneten Gerichte hat und auch nicht auf die Behörden – wer kontrolliert sie dann eigentlich?

Die wenigsten Menschen werden Widerspruch einlegen. Noch weniger werden klagen. Der Druck, jede Arbeit anzunehmen, wird weiter steigen. Die Arbeitslosigkeit sinkt dagegen kaum. In den meisten EU-Ländern ist sie seit der Krise von 2009 enorm gestiegen, in Griechenland liegt sie offiziell bei 25%, in Spanien bei 22%. Die offiziellen Quoten liegen in Rumänien und Bulgarien unter 10%, von den meisten Jobs kann man aber nicht leben. Soziale Absicherung gibt es de facto nicht, die Armut ist groß. Wenn viele zehntausend Menschen ohne jede soziale Absicherung sind, betrifft das auch alle anderen – ob beschäftigt oder erwerbslos. Die Berliner Richter wenden sich gegen das Recht auf ein Existenzminimum im Allgemeinen. Ganz davon abgesehen, dass die staatliche Definition dieses Existenzminimums ohnehin viel zu niedrig ist. Dagegen hilft nur Solidarität und kollektiver Widerstand.

Auch EU-Bürger haben Anspruch auf Existenzminimum

Ein Mitglied von Zusammen e.V. klage gegen das Jobcenter Frankfurt, das ihm die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert hatte. Die Klage wurde am 3.12. vor dem Bundessozialgericht neben zwei weiteren Fällen verhandelt. Hier eine erste Einschätzung des Urteils. 

Das Bundessozialgericht hat ein widersprüchliches, in der Tendenz aber positives Urteil gefällt. Es ging um die Frage, ob EU-Bürger auch Anspruch auf ALG II-Leistungen haben. Die Bundesregierung will seit längerem die Leistungen verweigern und die Jobcenter praktizieren das auch schon. Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt diese Praxis bestätigt. Auf Grund der Klagen von drei Leistungsempfängern musste das Bundessozialgericht nun darüber urteilen. Es kam zu dem Schluss, dass der Ausschluss prinzipiell in Ordnung ist. Das ist die negative Seite des Urteils, denn damit wird eine Ungleichbehandlung von Arbeitssuchenden bestätigt. Aber EU-Bürger, die sich aus einem anderen Grund als nur der Arbeitssuche hier aufhalten muss ALG II gewährt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn hier Kinder zur Schule gehen. Bei EU-Bürgern, die länger als sechs Monate hier sind, ist dann, wenn der „Aufenthalt sich verfestigt“ hat, „im Ermessenswege“ Sozialhilfe zu gewähren.

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Dürfen Jobcenter EU-Bürgern Hartz IV-Leistungen verweigern?

Mitglied von Zusammen e.V. vor Bundessozialgericht

Morgen, am 3.12. wird vor dem Bundessozialgericht in Kassel die Klage eines unserer Mitglieder verhandelt. Es geht um die Frage, ob die Jobcenter EU-Bürgern Hartz IV-Leistungen verweigern dürfen. Unser Mitglied aus Griechenland hat mehrfach gegen die Ablehnungsbescheide des Frankfurter Jobcenters geklagt und eine ganze Weile lag vom hessischen Landessozialgericht Recht bekommen. Bis der Europäische Gerichtshof (EuGh) urteilte, dass es in Ordnung sei, wenn die deutschen Behörden die Leistungen verweigern. Nun muss das höchste Sozialgericht über diese Frage entscheiden. Es gibt eine ganze Reihe anderer Landessozialgerichte, die zu Gunsten der Betroffenen entschieden haben und andere, die das nicht getan haben. Es herrscht also mal wieder Rechtsunsicherheit, was ja für Arbeitssuchende, Aufstocker, Niedriglöhner aber auch Asylbewerber nichts neues ist. Die allermeisten widersprechen nicht den Ablehnungsbescheiden der Jobcenter, sondern nehmen das hin und versuchen sich durchzuschlagen oder gehen zurück.

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