TERMINE FINDEN NICHT STATT – ANTRÄGE SOLLEN WEITER BEARBEITET WERDEN —
INFORMATIONEN ZUR GEGENSEITIGEN HILFE VON ZUSAMMEN E.V. FOLGEN —
Mitteilung der Bundesagentur:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.
Außerdem finden Sie:
– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.
Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.