Willkür in der Ausländerbehörde?

——— Pressemitteilung ———Frankfurt, 13.11.19

Daueraufenthalt für EU-Bürger verweigert

Sachbearbeiter der Ausländerbehörde Frankfurt diskriminieren britische Staatsbürger mit afghanischem Hintergrund. Sie verweigern den rechtmäßigen Aufenthalt und versetzen die Familie in Angst. Wir stellen die Frage: Liegt das respektlose und rechtswidrige Verhalten der Mitarbeiter daran, dass es sich vermeintlich nicht um „Europäer“ handelt? Geht es um Menschen erster und zweiter Klasse?

Ein Mitglied unseres Vereins ist britischer Staatsbürger und lebt seit fünf Jahren mit seiner Familie in Deutschland. Er stammt ursprünglich aus Afghanistan. Nach dem geltenden Freizügigkeitsgesetz muss die Familie eindeutig einen Daueraufenthalt EU ohne weitere Voraussetzungen bekommen. Die Ausländerbehörde Frankfurt verweigert aber die Ausstellung der Aufenthaltskarten für die Familie.

Bei Terminen in der Behörde wurden dem Familienvater Vorhaltungen gemacht, er hätte keine Arbeit und habe zu viele Kinder. Bereits zur Begrüßung hieß es: „Ach ja, die kenn ich schon, das sind die mit den vielen Kindern“. Die Sachbearbeiter der Behörde äußerten sich nicht nur respektlos, sondern teilten ihm mit, der Antrag würde ohnehin abgelehnt, er sei bereits in der „Ablehnungsabteilung“. Eine solche darf es gar nicht geben und würde gegen Verfassungsrecht verstoßen. Die Behörde verweigert aber ebenso die Aushändigung einer schriftlichen Ablehnung, gegen die der Betroffene rechtlich vorgehen könnte.

Die Sachbearbeiter behaupteten desweiteren, ihm würde seine Freizügigkeit aberkannt, weil er keine Arbeit hat. Das Vorgehen und die Aussagen der Behörde verstoßen gegen geltendes Recht und entbehren jeglicher Grundlage. 

Die Familie hat Angst, abgeschoben zu werden. Der Familienvater sagte: „Meine Familie und ich sind jetzt sehr verunsichert. Kann ich jetzt hier bleiben und meine Familie wird nach Afghanistan abgeschoben? Dorthin, wo wir nicht mehr leben konnten, weil der Krieg unsere Existenz zerstört hat? Wir haben Angst.“

Aus unserer Sicht handelt es sich hier eindeutig um Schikane, es gibt keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Ausländerbehörde.

Wir fragen uns: Was ist der Hintergrund? Ist es besondere Ablehnung von britischen Staatsbürgern mit afghanischem Ursprung?

Werden alle britischen Staatsbürger so behandelt?

Die Beratung des Anwaltsvereins hat eindeutig bestätigt, dass der Daueraufenthalt EU erteilt werden muss. Bei einer Ablehnung gehen wir rechtlich dagegen vor. Wenn keine Ablehnung und kein Aufenthalt erteilt wird, reichen wir eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Frankfurt als Aufsicht der Behörde ein.

Wir behalten uns außerdem vor, gegen dieses rechtswidrige Verhalten der Ausländerbehörde vor Ort zu protestieren.

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