Wieviel es mindestens sein müsste

Der Staat legt im Regelsatz für ALG II (Hartz IV) fest, was wir zum Leben brauchen. Dies ist absichtlich niedrig berechnet, um Druck auf die Erwerbslosen und auf die Löhne auszuüben.

Momentan sind 409 Euro für einen Erwachsenen vorgesehen. Es müssten aber mindestens 600 Euro sein, um das Existenzminimum abzudecken (siehe Tabelle).

Hier nur ein Beispiel: Die Ernährung.
Für Essen und Trinken stehen einem Erwachsenen 4,83 Euro am Tag zu. Darin sind 60 cent für Getränke vorgesehen.
Für das Mittag- und Abendessen sind 1,88 Euro vorgesehen, für das Frühstück 0,93 Euro. Für Zwischenmahlzeiten ist nichts vorgesehen.
Ein Erwachsener braucht im Durchschnitt rund 2500 Kalorien am Tag, um sich ausreichend zu ernähren und bewegen zu können. Für 1000 Kalorien braucht man 3,15 Euro, wie Berechnungen des Instituts für Kinderernährung in Dortmund ergeben haben. Für 2500 Kalorien bräuchte man also 8,03 Euro am Tag. 4,69 Euro reichen nur für ca. 1500 Kalorien. Es fehlen also 100 Euro im Monat für Ernährung.

Dass man von einem Lohn von 8,84 Euro brutto nicht leben kann, ist kein Geheimnis. Ein Alleinstehender müsste schon bei einer Warmmiete von 381 Euro Hartz IV beantragen.

Um einen Lohn zu errechnen, der das Minimum abdeckt, muss man zu den 600 Euro, die für Essen, Strom, etc. vorgesehen sind noch hinzuzurechnen:

– durchschnittliche Wohnkosten von 420 Euro

– und einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro, der bei Erwerbstätigen die zusätzlichen Kosten (erhöhte Mobilität, gesteigerter Bedarf an Kleidung, etc.) abdeckt.

Daraus ergibt sich eine Summe von 1320 Euro netto, die durch einen Mindestlohn abgedeckt werden müssten. Das wären ca. 1900 Euro brutto im Monat, bei einer 38,5-Stunden-Woche wären das 12,33 Euro in der Stunde brutto.

 

Immer mehr Menschen arbeiten nur Teilzeit oder sind geringfügig beschäftigt. Mit ihrer geringeren Stundenzahl kämen sie nicht auf das nötige Minimum. Deshalb ist eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden notwendig, um die Arbeit besser zu verteilen. Dies muss aber bei vollem Lohnausgleich stattfinden, sonst wäre es ein Lohnverlust für alle. Und es muss bei vollem Personalausgleich stattfinden, sonst würde es nur zu härterer und intensiverer Arbeit bei den Beschäftigen führen und nicht zu einer besseren Verteilung der Arbeit.