Kein Existenzminimum für EU-Bürger: Berliner Sozialrichter hebeln übergeordentes Urteil aus
Wie wir schon befürchtet hatten, verweigern Sozialgerichte EU-Bürgern die Zahlung von Sozialhilfe und missachten das jüngste Urteil des obersten Sozialgerichts. Das Berliner Landessozialgericht hat jetzt in einem Urteil einem bulgarischen Bürger die Zahlung von Sozialhilfe verweigert. Er könne ja in sein Heimatland und dort staatliche Hilfen beantragen. Die Berliner Richter stellten sich offen gegen das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, das Anfang Dezember entschieden hatte, dass EU-Bürger zwar keinen Anspruch auf ALG II, aber Anspruch auf Sozialhilfe haben, da sie wenn ihr Aufenthalt rechtmäßig ist, auch das Recht auf ein Existenzminimum haben. Dies leiteten sie vom Bundesverfassungsgerichts-Urteil ab, dass der Regierung vorschreiben musste, dass dies für alle Menschen gelte, auch für Asylbewerber, die einen deutlich reduzierten Geldbetrag erhalten hatten. Die Berliner Richter meinten nun, die EU-Bürger könnten ja, im Gegensatz zu Asylbewerbern, in ihr Land zurückgehen.
Damit erheben sich die Sozialrichter über das eigentlich ihnen übergeordnete Bundessozialgericht und greifen dieses an. Sozialhilfe dürfe nur an Personen gezahlt werden, die nicht erwerbsfähig sind. Wer gesund ist und arbeiten kann, dürfe keine Sozialhilfe bekommen. Das BSG-Urteil sei deshalb verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Gericht hätte „die Grenze der richterlichen Gesetzesauslegung überschritten und damit das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen“. Das ist ein schwerer Vorwurf, der zugleich absurd ist. Die Frage der Gewährung eines Existenzminimums ist insgesamt umstritten und dürfte wohl kaum von einem Landesgericht entschieden werden. Die Bundesregierung hatte begonnen, es für EU-Bürger zu verweigern, die Jobcenter haben es gewissenhaft umgesetzt. Darin kann bereits ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht und nationales Recht gesehen werden. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis genehmigt. Auch dies könnte man als Übergriff werten. Das Bundessozialgericht hat diese Vorgehensweise ein bisschen relativiert. Nun geht der Streit unter den Gerichten weiter. Der Gesetzgeber – das Parlament – schweigt zu der gesamten Frage. Von ihm sind im Gegenteil sogar noch mehr Verschärfungen zu erwarten.
Eines steht fest: Die Betroffenen werden weiter entrechtet und die Rechtsunsicherheit steigt. Das Urteil des BSG wird in vielen Fällen wirkungslos bleiben, weil Sozialämter die Leistungen verweigern werden und Landessozialgerichte diese Praxis bestätigen. Für alle Lohnabhängigen zeigt sich, dass wenn es um ihre Rechte geht, nichts zählt. Wenn das Urteil des obersten Sozialgerichts nicht einmal Wirkung auf die untergeordneten Gerichte hat und auch nicht auf die Behörden – wer kontrolliert sie dann eigentlich?
Die wenigsten Menschen werden Widerspruch einlegen. Noch weniger werden klagen. Der Druck, jede Arbeit anzunehmen, wird weiter steigen. Die Arbeitslosigkeit sinkt dagegen kaum. In den meisten EU-Ländern ist sie seit der Krise von 2009 enorm gestiegen, in Griechenland liegt sie offiziell bei 25%, in Spanien bei 22%. Die offiziellen Quoten liegen in Rumänien und Bulgarien unter 10%, von den meisten Jobs kann man aber nicht leben. Soziale Absicherung gibt es de facto nicht, die Armut ist groß. Wenn viele zehntausend Menschen ohne jede soziale Absicherung sind, betrifft das auch alle anderen – ob beschäftigt oder erwerbslos. Die Berliner Richter wenden sich gegen das Recht auf ein Existenzminimum im Allgemeinen. Ganz davon abgesehen, dass die staatliche Definition dieses Existenzminimums ohnehin viel zu niedrig ist. Dagegen hilft nur Solidarität und kollektiver Widerstand.