Irrwege der Bewerbungskosten

Versenden von Bewerbungen und zum Vorstellungsgespräch fahren, kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Empfänger von Hartz IV können daher Bewerbungskosten beantragen. In Frankfurt sind es 5 Euro pauschal pro Bewerbung. Der Nachweis ist mit der Kopie des Bewerbungsanschreibens abgegolten. Nun unsere wahre Geschichte: Nach Eingliederungsvereinbarung soll unsere Hartz-IV-Aufstockerin sich bewerben, um für die Zukunft eine Arbeit zu erhalten, die sie von den Leistungen des Amtes unabhängig macht. Soweit so gut. Unser Fallbeispiel ist fleißig und bewirbt sich, vorher hat sie natürlich einen Antrag auf Förderung gestellt. So wird der Antrag, sowie die geforderten Kopien der Bewerbungsschreiben dem Amt zugesandt. Bald kam die erstaunliche Antwort des Jobcenters mit der Ablehnung der Kosten mit dem Hinweis es wären ja keine Absagen der Bewerbungen nachgewiesen. Außerdem wären es zu viele und falsch, denn es wurde sich auch bundesweit beworben und nicht nur im Niedriglohnbereich! Aha, nun werden die Absagen noch einmal zugesandt mit dem Hinweis, dass die Ablehnungsgründe nirgendwo im Gesetz stehen! So erfolgt nun der 2. Akt: Überweisung der Bewerbungskosten  – aber nur zum Teil, da die Kosten insgesamt 260 Euro übersteigen.  Doch diese Summe ist im Gesetz nirgendwo vermerkt, also rein willkürlich. Was folgt? Leider kann die Geschichte noch nicht bis zum Ende erzählt werden. Nun folgt erst einmal der Widerspruch dann evtl. die Klage, die dann vielleicht in drei Jahren entschieden wird. So lange bleibt unser Mitglied auf 130,-Euro Schulden sitzen. Schöne Neue Welt des Jobcenters Frankfurt.