Was tun bei Sanktionsbescheid?

Unser Tipp: Wenn also ein „Sanktionsbescheid“ ins Haus flattert, sollte man so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb der nächsten zwei Wochen, die nächste Beratungsstelle oder eine gute Anwaltskanzlei aufsuchen und Widerspruch einlegen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 in einem Urteil festgelegt, dass der Hartz-Regelsatz das Existenzminimum darstelle. Das finden wir zwar falsch, da 374,- € im Monat (für Alleinstehende) Armut bedeutet und eben keine würdige Existenz sichert. Aber dennoch ist klar, dass zumindest dieser Regelsatz nicht unterschritten werden darf. In unserer Beratung haben wir viele Widersprüche gegen Sanktionsbescheide eingelegt und haben in über zwei Dritteln der Fälle Erfolg! Der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt beim Sozialgericht Frankfurt. Die Richter fordern das Jobcenter lieber auf, eine Kürzung zurückzunehmen, als den Weg für eine erneute Verfassungsklage frei zu machen. Wehren lohnt sich – für einen selbst und für alle anderen zugleich.