Lohnverhandlungen verboten?

Schnüffel-Fragebogen der Agentur für Arbeit bei Bewerbungsgesprächen
Haben Sie schon einmal mit einem Arbeitgeber über die Lohnhöhe verhandelt? Oder wollten Sie eine klare Regelung der Arbeitszeit erreichen, damit der Rest des Lebens halbwegs planbar ist? Wenn Sie Arbeit suchen, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und sich auf einen Stellenvorschlag des Jobcenters bewerben, kann das riskant werden. Der Druck des Jobcenters ist ohnehin schon groß, da eigentlich jede Arbeit angenommen werden muss. Die sogenannten Zumutbarkeitskriterien wurden mit der Agenda 2010 massiv verschärft. Das genügt den Behörden aber scheinbar nicht.

 

Mit einem Fragebogen, den die Agentur für Arbeit an Unternehmen schickt, soll alles über die Verhandlungen zwischen Bewerber und Unternehmen ausgefragt werden. So soll der Betrieb angeben, ob der Bewerber gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht hat und wenn ja welche. Auch die Verhandlungen bezüglich des Arbeitsweges, der Arbeitszeiten und des Lohns werden abgefragt und zwar sehr detailliert mit dem Angebot des Unternehmens und der Forderung des Bewerbers.

Was wird das Jobcenter mit einem beantworteten Fragebogen machen? Diese und drei weitere Fragen stellte der Frankfurter Erwerbslosen-Ausschuss der Dienstleistungsgewerkschaft verdi an die Bundesagentur in Nürnberg. Die Antwort lautete: „bei nachweislich schuldhaftem Verhalten des Bewerbers sind Sanktionsmaßnahmen möglich“. Zweck der Befragung soll angeblich sein, „die Unterbreitung nicht passender Stellenangebote zukünftig zu vermeiden.“ Diese Begründung ist unlogisch. Um zu wissen, welche Angebote einem Arbeitssuchenden am besten zu unterbreiten sind, muss der Arbeitssuchende befragt werden. Wir wissen aus der Praxis in den Jobcentern, dass dabei die Qualifizierungswünsche der Arbeitssuchenden keine Rolle spielen, oft nicht einmal die vom ärztlichen Dienst attestierten Einschränkungen. Das Motto des Jobcenters lautet: Hauptsache raus aus der Statistik und rein in irgendeinen Job – egal in welchen.