Kann der Verfassungsschutz über Gemeinnützigkeit entscheiden?

Die Zentrale des Inlandgeheimdienstes- genannt BundesverfassungsschutzIn der Kabinettssitzung vom 23.Mai 2012 wurde eine Änderung des Jahressteuergesetzes beschlossen. Demnach sollen Vereine, die vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. erwähnt werden, automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Wir fragen: Entscheidet jetzt der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen? Wenn dieses Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, dann heißt das für viele Vereine, die sich gemeinnützig engagieren möglicherweise den finanziellen Ruin. Und das wird erfahrungsgemäß gerade für politische und soziale Vereine gelten.

 

Unser Verein Zusammen e.V. befindet sich schon seit 2011 im Rechtsstreit mit dem Finanzamt Frankfurt. Der Vorwurf lautet, wir seien nicht gemeinnützig, weil die Nutzung des Vereins Mitgliedschaft voraussetzt. Jeder Sport- und Freizeitverein verlangt die Mitgliedschaft, wenn man die Angebote des Vereins nutzen möchte. Der Unterschied ist nur, dass es uns bei unserer Arbeit um Missstände in dieser Gesellschaft geht und dass wir Verhältnisse und Verantwortlichen beim Namen nennen. Wir müssen die Schikanen des Finanzamtes von Anfang an als politische Angriffe gegen uns verstehen. Wenn das geplante Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt, kann sich der Staat die Kosten und Wege eines Rechtsstreits sparen, denn der Verfassungsschutz müsste uns nur mal in seinem Bericht erwähnen. Gegen eine geheim agierende und unkontrollierte Behörde könnten wir wenig unternehmen. Wir wenden uns entschieden gegen den Beschluss des Kabinetts und gegen die Aushöhlung unserer demokratischen Rechte. Unser Recht auf Vereinsbildung muss unantastbar bleiben. Auch ökonomische Machtmittel dürfen nicht eingesetzt werden, um Vereine zu ruinieren.

aus ZusammenInfo Nr.5