Jobcenter lehnt Antrag auf Mehrbedarf ab

Wir haben die Antragsformulare aktualisiert und die Argumente des Jobcenter Frankfurt aufgegriffen

Das Jobcenter Frankfurt hat einen Antrag auf unabweisbaren Mehrbedarf abgelehnt, weil der Mehrbedarf durch die Ausgabe von 10 FFP2-Masken und die Gewährung eines Zuschlags von 150 Euro gedeckt sei.

Wir haben daraufhin die Anträge geändert. Denn die Ausgabe von 10 FFP2-Masken ist einmalig und unterschreitet die Anzahl der vom Sozialgericht Karlsruhe veranschlagten Masken von 20 pro Woche. Die 150 Euro Sonderzahlung werden erst im Mai ausgezahlt und dienen laut Gesetzentwurf zur Deckung der gesamten Mehrausgaben in der Pandemie. Darunter fallen also nicht nur Ausgaben für Hygiene, sondern beispielsweise auch Kosten für ausgefallene Mahlzeiten in Kita, Hort oder Schule. Die 150 Euro sind zudem für das gesamte erste Halbjahr 2021 berechnet. Das sind 25 Euro pro Monat und damit deutlich weniger als die vom Sozialgericht Karlsruhe veranschlagten 129 Euro pro Monat für FFP2-Masken.

Gegen die Ablehnung des Antrags wurde ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt.